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Die Nutzung von Durchschnittspreisen in der Präferenz-Kalkulation ist gemäß UZK und Vorgaben der Deutschen Zollverwaltung unzulässig. In unseren Projekten haben wir auch von Zollverwaltungen anderer EU-Länder und der Schweiz diese Richtlinie bestätigt bekommen.
Für GTS-Systeme mit aktuellen Releaseständen gibt es die technische Grundvoraussetzung, Höchstpreise bei Materialien ohne Präferenzursprung (VoU) und Mindestpreise bei Materialien mit Präferenzursprung (VmU) korrekt in der Präferenzkalkulation zu berücksichtigen – siehe SAP OSS Hinweis 2716517.
Mit der acelsis WuP MinMax-PreisLösung können Sie diese Vorgaben umsetzen, damit die GTS Präferenzkalkulation entsprechend durchgeführt werden kann. Unsere Lösung ermittelt in SAP ERP oder S/4HANA auf Grundlage der tatsächlichen Beschaffungsvorgänge die benötigten Warenpreise. Und bevor diese in der GTS Präferenzkalkulation verwendet werden, können Sie die Korrektheit überprüfen und Veränderungen überwachen. Die Lösung ist so flexibel aufgebaut, dass auch Besonderheiten Ihrer Beschaffungsprozesse einfließen können.